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Alle Tagesmütter des ZKB (Tagesmütter in allen 9 Gemeinden )

Adresse
Haasstraße 5
4700 Eupen, BE
Telefon
Website
Einkommensabhängiger Preis
Ja

Der Tagessatz wird gemäß einer Kostenbeteiligungs-Tabelle errechnet, die für die Kinderkrippe und den Tagesmütterdienst gleich ist und von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt wird. Aus dieser Tabelle ist der dem jeweiligen steuerbaren Einkommen entsprechende Tagessatz ersichtlich.

Ermäßigungen werden gewährt bei Familien, die min. 2 Kinder unter 3 Jahren steuerlich zu Lasten haben, bei Familie, die mindestens 3 Kinder steuerlich zu Lasten haben oder bei anerkannter Beeinträchtigung des Kindes. Sie zahlen die geplanten Anwesenheiten des Kindes, Mittagessen und Zwischenmahlzeiten sind inklusive.

Leitbild

Im Sinne des Kindes, weil Kinder unsere Zukunft sind.

Beschreibung

Sie suchen für Ihr Kind eine familienähnliche Betreuung?

Das ZKB begleitet Tagesmütter in allen 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Unsere Tagesmütter betreuen je 4 (bis max. 6) Kleinkinder von 0-3 Jahren. Die Betreuungszeiten variieren je nach Tagesmutter. Nach Absprache betreuen unsere Tagesmütter Ihr Kind auch nach dem Kindergarten oder nach der Schule, sofern der Schulweg durch die Eltern gewährleistet wird.

Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Tagesmutter statt und ist eine individuelle, familiennahe und flexible Betreuungsform. Sie können durch individuell vereinbarte Betreuungszeiten Familie und Beruf gut vereinbaren. 

Ihr Kind erlebt bei einer Tagesmutter einen Tag mit viele Zeit zum Spielen und Entdecken. Die Tagesmutter geht auf die individuellen Bedürfnisse aller Kinder ein und schafft Geborgenheit und Vertrauen. Sie beruht auf einer liebevollen und wertschätzenden Beziehung der Tagesmutter zu jedem Kind. In ihrer Arbeit betrachtet sie jedes Kind als vollwertige Person, respektiert seine Fähigkeiten und seinen eigenen Entwicklungsrhythmus.  

Eine individuellen Eingewöhnungsphase zu Beginn der Betreuung ermöglicht dem Kind, sich gut bei der Tagesmutter einzuleben und sich wohlzufühlen. Damit dies gelingen kann, ist uns eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern besonders wichtig. 

Die Tagesmutter beobachtet die Entwicklung Ihres Kindes und unterstützt seine individuellen Entwicklungsschritte. In diesem Rahmen kann Ihr Kind sich entfalten und an Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen gewinnen.

Die Tagesmutter erzählt Ihnen regelmäßig vom Erlebten und der Entwicklung Ihres Kindes und gibt Ihnen Informationen zu den Abläufen im Alltag der Betreuung. Dies dokumentiert sie in einem Portfolio, das dem Austausch dient und für Ihr Kind eine wertvolle Erinnerung an die Zeit bei der Tagesmutter darstellt.

Entsprechend dem Konzept des ZKB legt jede Tagesmutter Wert auf gesunde und abwechslungsreiche Ernährung der Kinder. Die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet.

Auf unserer Internetseite www.zkb-ostbelgien.be stellen wir unser Leitbild und unser Konzept insgesamt vor.

Haben Sie noch Fragen? Dann können Sie ohne Termin  jeden Montag von 9:00 bis 11:00 Uhr in unsere offene Sprechstunde in Eupen in der Haasstraße 5 kommen. 

Anfahrt

Wir begleiten mehr als 60 Tagesmütter und 5 Co-Tagesmütter-Initiativen in allen 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Bei der Antragstellung können Sie unter der Rubrik "Bemerkungen" eventuelle Präferenzen von Tagesmüttern mitteilen. Die Co-Initiativen können Sie bei der Antragsstellung als eigenen Standort auswählen. Wir bemühen uns diese bei der Platzvergabe zu berücksichtigen.

Kriterien zur Platzvergabe

Die Regierung gibt uns folgende Reihenfolge bei der Platzvergabe vor: 

                         1. Anträge der Zentralen Behörde der Gemeinschaft für Adoption oder des für die Jugendhilfe und den Jugendschutz zuständigen Fachbereichs des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Rahmen der                          einvernehmlichen oder gerichtlichen Jugendhilfe, der Pflegschaft oder des Jugendschutzes; 

·         2. Anträge für Kinder, die im deutschen Sprachgebiet als Schüler im Regel- oder Fördergrundschulwesen eingeschrieben sind; 

·         3. Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben; 

·         4. Anträge von Antragstellern, die im deutschen Sprachgebiet eine Tätig keit als Arbeitnehmer, statutarisches Personalmitglied oder als Selbstständiger ausüben oder wenn der Partner, der denselben Wohnsitz wie der Antragsteller hat, eine dieser Tätigkeiten im deutschen Sprachgebiet ausübt;  

·         5. Anträge für Geschwister von Kindern, die bereits durch denselben Dienst der Kinderbetreuung betreut werden; 

·         6. Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben, die für den betroffenen Dienst der Kinderbetreuung das mögliche Defizit ganz oder teilweise trägt;  

·         7. Anträge in chronologischer Reihenfolge. 

Sprache

Erstsprache Deutsch

Einige Tagesmütter sind französischsprachig